AI for Green - Ausschreibung 2023

Im Rahmen von AI for Green werden interdisziplinäre F&E-Projekte gefördert, die Artificial Intelligence (AI) Technologien (weiter)entwickeln und dadurch einen Beitrag zur Bewältigung der ökologischen Herausforderungen (Green) leisten.

Die Ausschreibung ist von 12. Juni 2023, 12:00, bis 3. Oktober 2023, 12:00, geöffnet.

Was wird gefördert?

Der Fokus der Ausschreibung "AI for Green 2023" liegt in forschungsintensiven Technologieentwicklungen im Bereich Artificial Intelligence, die die Schwerpunkte Energiewende, Kreislaufwirtschaft und Mobilitätswende einschließen.

Die Ausschreibung AI for Green 2023 zielt konkret auf die Förderung von Projekten ab, die folgende zwei Ausschreibungsziele gleichermaßen adressieren:

  1. AI-Technologien werden neu- oder weiterentwickelt UND 
  2. durch den Einsatz von AI-Technologien wird ein signifikanter Beitrag zu den Klimazielen (Österreichs) geleistet. Dies erfolgt durch:
    • Reduktion des Ressourcen- und Energieeinsatzes,
    • Vermeidung von Treibhausgasemissionen, und/oder
    • Erhalt von Naturräumen und Ökosystemen

Zusätzlich müssen zur Förderung eingereichte Projekte den Impact durch die Anwendung der AI zur Erreichung der Klimaziele darstellen. Dabei ist der Artificial Intelligence Act der Europäischen Union zur Verwirklichung vertrauenswürdiger AI in Konzeption und Umsetzung des Projekts zu berücksichtigen, Gleichstellung herzustellen und Diversität zu beachten.

Im Rahmen des Projekts sollen interdisziplinäre Kompetenzen unterschiedlicher Fachdisziplinen zusammengeführt werden und es soll ein Beitrag zur Vernetzung der AI und Klima-/Umweltforschungs-Communities erfolgen.

Ergänzend zu den kooperativen F&E-Projekten werden drei F&E-Dienstleistungen ausgeschrieben, die Themen sind im Ausschreibungsleitfaden beschrieben.

Wer wird gefördert?

Im Bereich kooperativer F&E-Projekte sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen einreichberechtigt. Die Kriterien der Zusammensetzung eines Konsortiums sind im Instrumentenleitfaden beschrieben. Eine F&E-Dienstleistung kann von Einzelbietenden oder einer Bietendengemeinschaft eingereicht werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe richtet sich nach dem eingereichten Förderinstrument. Insgesamt stehen für kooperative F&E-Projekte ca. 9 Mio. EUR und für jede der drei F&E-Dienstleistungen max. 100.000 EUR (exkl. USt) zur Verfügung.

Was sind die Einreichkriterien?

Die ausschreibungsspezifischen Einreichkriterien sind im Ausschreibungsleitfaden zusammengefasst. Abhängig vom Projekttyp - kooperative F&E-Projekte oder F&E-Dienstleistungen – finden sich die weiteren geltenden Regelungen im entsprechenden Instrumentenleitfaden.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die –kosten dargestellt werden. Zusätzlich sind abhängig vom Projekttyp Anhänge beizulegen.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung wird voraussichtlich Anfang 2024 bekanntgegeben.

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Weitere Informationen

Ausschreibung auf der Website der FFG

Kontakt

DI Mag. Markus PROSKE
Tel.: +43 577 555 023
E-Mail: markus.proske@ffg.at

DI Dr. Andreas SCHWARZ
Tel.: +43 577 555 150
E-Mail: andreas.schwarz@ffg.at

Jeremias PÜLS MSc
Tel.: +43 577 555 148
E-Mail: jeremias.puels@ffg.at